Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Englisch finden Sie hier: https://www.wegweiser.de/de/termsconditions
A. Allgemeines
§ 1 Ein Angebot des Auftraggebers erfolgt telefonisch oder durch persönliche Übergabe oder Einsendung einer Bestellung per Post, Telefax oder E-Mail. Mit der anschließenden Auftragsbestätigung der Wegweiser Media & Conferences GmbH oder Wegweiser Research & Strategy GmbH (im Folgenden „Wegweiser“) nimmt diese das Angebot an und kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Wegweiser zustande.
§ 2 Zahlungsbedingungen richten sich, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, nach den Angaben in der Auftragsestätigung. Bei verspäteter Zahlung kommen die gesetzlichen Verzugsregelungen zur Anwendung. Wenn die Rechnungsanschrift von der Adresse des Aufraggebers differiert, so ist diese gesondert mitzuteilen.
§ 3 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn etwaige Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Wegweiser anerkannt sind.
§ 4 Gewährleistung und Haftung von Wegweiser richten sich, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften. Will der Auftraggeber bei nicht termingerechter Leistung, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Wegweiser beruht, Rechte aus der Behauptung geltend machen, die erbrachte Teilleistung habe für ihn kein Interesse mehr, so muss er dieses fehlende Interesse glaubhaft machen. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Sofern nicht vorsätzliches Handeln vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung beschränkt auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte, haftet Wegweiser für jede Fahrlässigkeit. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von Wegweiser garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von Wegweiser entstanden sind, sowie bei Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 5 Gemäß §§ 28 und 33 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 14.01.2003 wird darauf hingewiesen, dass wir uns für den Vertrieb und die Vertragsabwicklung der elektronischen Datenverarbeitung bedienen. Hierzu haben wir die personenbezogenen Daten, soweit sie für die Vertragsabwicklung von Bedeutung sind, bei uns oder bei Dritten gespeichert.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind, Berlin.
§ 7 Sollten einzelne der zuvor oder nachfolgend genannten Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so sind die Vertragsparteien darüber einig, dass dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt werden soll. Die ungültige(n) Bestimmung(en) ist/sind in entsprechender Anwendung der §§ 133, 140 BGB möglichst so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der/ den ungültigen Bestimmung(en) beabsichtigte Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung dieser Vereinbarung eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.
§ 8 Sollten abweichende Vereinbarungen getroffen werden, die nicht den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ entsprechen, bedürfen sie in jedem Falle der Schriftform. Dies betrifft auch die Regelung unter diesem § 7.
B. Studie
§ 9 Wegweiser informiert den Auftraggeber über die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringenden Leistungen, evtl. der Zeitbedarf für die Untersuchung sowie das zu zahlende Honorar. Der Auftraggeber erhält diese Information ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Untersuchung. Der Inhalt dieser Information darf, wenn nichts anderes vereinbart ist oder die Information öffentlich erfolgt, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 10 Das bei der Information genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle von Wegweiser im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Angebot genannten Leistungen. Für darüber hinausgehende vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann Wegweiser ein zusätzliches Honorar verlangen. Mehrkosten, die von Wegweiser nicht zu vertreten sind und Mehrkosten, die von Wegweiser bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, kann Wegweiser gesondert in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber diese Kosten nicht zu vertreten hat. Änderungen des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluss bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
§ 11 Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann Wegweiser nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, ist ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.
§ 12 Der Auftraggeber erhält die Untersuchungsergebnisse/ Studie ausschließlich zu seinem eigenen Gebrauch. Ihr Inhalt darf vom Auftraggeber nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Wegweiser ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Zu einem solchen Zweck dürfen die Untersuchungsergebnisse bzw. die Studie vom Auftraggeber auch nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Informations- und Dokumentationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Will der Auftraggeber ganz oder teilweise aus den Untersuchungsergebnissen bzw. aus der Studie zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei Wegweiser als Verfasser der Untersuchungsergebnisse bzw. der Studie benennen. Der Auftraggeber stellt Wegweiser von allen Ansprüchen frei, die gegen Wegweiser geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat (z. B. rechtswidrig und/ oder falsch mit ihnen wirbt).
§ 13 Sofern mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich und schriftlich eine Exklusivität der Untersuchungsergebnisse bzw. der Studie vereinbart ist, hat Wegweiser das Recht, diese zu veröffentlichen und zu vervielfältigen, zu verbreiten oder sonst wie zu verwerten.
§ 14 Wegweiser verbleiben alle Rechte, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Materials – Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen usw. – und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, bei Wegweiser. Die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.
§ 15 Die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Untersuchung sowie die Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse der Untersuchung durch den Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dabei ist Wegweiser verpflichtet, die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen zu wahren. Deswegen entstehende Mehrkosten müssen vom Auftraggeber getragen werden.
§ 16 Wegweiser verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.
§ 17 Sollte die Lieferung der Untersuchungsergebnisse nicht termingerecht erfolgen oder sollte Testmaterial beschädigt werden oder verloren gehen, kann der Auftraggeber Wegweiser eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wegweiser steht nicht für die Folgen verspäteter Lieferung bzw. des Verlustes oder der Beschädigung von Testmaterial ein, soweit die Verspätung bzw. der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die a) außerhalb des betrieblichen Bereichs von Wegweiser liegen, insbesondere im Bereich des Auftraggebers und von Wegweiser nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, bei Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen Eingriffen und bei Arbeitskämpfen; oder b) die zwar innerhalb des betrieblichen Bereichs von Wegweiser liegen, jedoch von dieser nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs aufgrund höherer Gewalt, aufgrund hoheitlicher Eingriffe oder aufgrund von Arbeitskämpfen. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
C. Anzeigen
§ 18 Der Begriff „Anzeige“ wird im Folgenden auch für „Firmenporträt“, „Imageanzeige“, „Kompetenzanzeige/porträt“, „Best Practise Darstellung“ und Ähnliches und auch für elektronisch/online zu veröffentlichende Anzeigen verwendet. Dem Auftraggeber ist bekannt und er stimmt zu, dass Printanzeigen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, von Wegweiser auch online veröffentlicht werden können, wobei eine entsprechende Verpflichtung für Wegweiser jedoch nicht besteht.
§ 19 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, > dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte für Anzeigen und Ähnliches nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, > dass die für die Veröffentlichung der Inhalte im Print, Online und sonstigen Bereich notwendigen Nutzungsrechte beim Auftraggeber liegen, > dass diese sofern und soweit notwendig an Wegweiser übertragen bzw. Wegweiser eingeräumt werden und > dass die Nutzung der Inhalte weder gegen Schutzrechte Dritter noch gegen sonstige anwendbaren gesetzlichen wie z. B. marken-, urheberoder wettbewerbsrechtliche – Vorschriften verstoßen. Im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtung ist der Auftraggeber zum Ersatz des Wegweiser aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens verpflichtet. Dies beinhaltet auch die anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber stellt Wegweiser auch von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Sonstige Ansprüche, insbesondere zur Sperrung der Inhalte durch Wegweiser und/oder zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
§ 20 Wegweiser ist berechtigt, Anzeigen und Beilagenaufträge, auch nach Vertragsabschluss, wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von Wegweiser abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für Wegweiser unzumutbar ist. Dies gilt auch für Beilagen und Beihefteraufträge. Eine Verpflichtung zur Prüfung besteht jedoch für Wegweiser nicht. Beilagen und Beihefteraufträge können insbesondere auch dann abgelehnt werden, wenn sie durch Format oder Aufmachung den Eindruck erwecken, Bestandteil der Publikation zu sein.
§ 21 Für die Aufnahme von Anzeigen, Beiheftern und Fremdbeilagen in bestimmte Nummern, Ausgaben oder an bestimmte Plätze der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet. Wegweiser hat das Recht, bei einem mehrbändigen Werk die inhaltliche Zusammenstellung zu verändern und die Erscheinungsweise entsprechend anzupassen, wenn dadurch der Verbreitungszweck gefördert wird.
§ 22 Anzeigenaufträge sind verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber gemäß § 1 erteilt werden.
§ 23 Für die Ausführung eines Anzeigenauftrages gelten die in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben, insbesondere auch über den Druck in 4c (Skala) und die damit möglich werdende Farbabweichung bei Logos mit Sonderfarben.
§ 24 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckvorlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Deshalb ist bei digitalen Datenträgern vorab das Format festzulegen. Im Übrigen erkennt der Auftraggeber die von Wegweiser übergebenen Anweisungen für Satz, Repro und Druck als Vertragsbestandteil an.
§ 25 Ist die Erfüllung des Anzeigenauftrages nicht möglich, weil die Unterlagen nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder in unzureichender Qualität zur Verfügung gestellt werden, so kann Wegweiser ohne weiteren Nachweis bis zu 60 % des Anzeigenpreises als Schaden in Rechnung stellen. Bei entsprechendem Nachweis kann Wegweiser eine höhere Vergütung als Schaden berechnen. Ebenso steht es dem Auftraggeber frei, im Einzelfall einen geringeren Schaden von Wegweiser nachzuweisen. Sind die in Auftrag gegebenen Anzeigen aus Umständen, die Wegweiser nicht zu vertreten hat, nur teilweise erschienen, so hat der Auftraggeber das Entgelt zumindest anteilig zu entrichten. Gewährte Rabatte richten sich nach der Anzahl der tatsächlich erschienenen Anzeigen.
§ 26 Bei fehlerhaftem Abdruck der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung. Bei den Zweck der Anzeige erheblich beeinträchtigenden Fehlern hat der Auftraggeber Anspruch auf Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige in der nächsten erreichbaren Ausgabe. Sollte die Ersatzanzeige ebenfalls fehlerhaft sein, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung und Rücktritt vom entsprechenden Teil des Vertrages. Im Übrigen gilt § 4.
§ 27 Für die Anfertigung in Auftraggegebener Entwürfe, für Druckstöcke, Lithographien und Reinzeichnungen sowie nachträgliche Änderungen hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen. Dies gilt nicht, wenn Wegweiser die Kosten für die Erstellung der Druckvorlage lt. Auftragsbestätigung ausdrücklich übernimmt.
§ 28 Probeabzüge (auch in digitaler Form) werden nur auf Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb einer Frist von 24 Stunden zurück, so gilt der Probeabzug als genehmigt. Dabei kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei Wegweiser an. Wegweiser verpflichtet sich, den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Versendung des Probeabzugs ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Probeabzug als genehmigt gilt, wenn er vom Auftraggeber nicht innerhalb der 24 Stunden zurück gesendet wird.
§ 29 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung und auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt drei Monate nach Ausführung des Auftrages.
§ 30 Sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen der Druckschrift durch die schriftliche Mängelanzeige geltend gemacht worden sind.
§ 31 Ist eine bestimmte Anzeigengröße nicht vereinbart, so ist Wegweiser befugt, nach billigem Ermessen eine Anzeigengröße zu wählen, die dem Anzeigenauftrag gerecht wird, wobei insbesondere eine angemessene Schriftgröße zu wählen ist. Die Anzeige wird dann in ihrer tatsächlich erschienenen Form der Rechnung zugrundegelegt.
D. Konferenzteilnahmen (Konferenzgebühren)
§ 32 Als Veranstalter mit mehr als 25 Jahren Erfahrung garantieren wir, die von uns im Veranstaltungs-Exposé bzw. auf der Veranstaltungs-Website angekündigten Leistungen auch zu erbringen. Dabei behalten wir uns jedoch vor, notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen zu können, insbesondere auch angekündigte Sprecherinnen und Sprecher durch andere zu ersetzen oder den Veranstaltungsort zu ändern, sofern dies den Teilnehmenden zumutbar ist und der alternative Ort gleichwertig ist.
Liegt eine Leistungsstörung beim Veranstaltungsort sowie in Fällen höherer Gewalt, polizeilicher oder behördlicher Anweisungen vor, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen, können wir die Veranstaltung auf einen neuen, die Gesamtlage berücksichtigenden, Zeitpunkt verschieben. Sofern Sie Unternehmer bzw. kein Endverbraucher sind und die Absage aufgrund höherer Gewalt erfolgt, wird eine bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr nicht erstattet.
Bei Stornierung der Anmeldung für die Konferenzteilnahme bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 % als Stornogebühr (zzgl. MwSt.). Bei späteren Absagen oder „No-Show“ wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet, sofern nicht von Ihnen im Einzelfall der Nachweis einer abweichenden Schadens- oder Aufwandshöhe erbracht wird. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden. Bei Sondertarifen mit Vergünstigungen (Early-Birds) ist eine Stornierung ausgeschlossen.
Mit der Anmeldung zur einer Präsenz- oder Online-Konferenz erklärt der Teilnehmende sein Einverständnis, dass seine Name in einer Teilnehmerliste mit folgenden Daten:
Titel, Name, Vorname, Institution
aufgenommen werden darf.
Der Teilnehmende erklärt zudem sein Einverständnis, dass Fotos/Filme gemacht werden und sie/er auf diesen abgebildet wird und die Fotos/Filme in Online, Print und sonstigen Medien veröffentlicht werden.
E. Konferenz | Sponsoring | Ausstellung | Workshop | Stand
§ 33 Die Begriffe „Sponsoring", „Ausstellung“, „Workshop“ und „Stand“ beziehen sich auf die Unterstützung einer Veranstaltung inklusive Online-Veranstaltungen, die Positionierung von Themen und Rednern, Aufstellung eines Informationsstandes bzw. das Zurverfügungstellen eines Workshops während einer Veranstaltung.
§ 34 Wegweiser weist die Standfläche unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Sofern die Veranstaltung in gemieteten Räumen stattfindet, kann auch die Standzuteilung durch den Hausherren erfolgen. Wegweiser behält sich vor, dem Auftraggeber abweichend von der Bestätigung einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche zu ändern und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen, soweit sie wegen besonderer Umstände (z. B. Versperrung von Fluchtwegen, Feuermeldern) ein erhebliches Interesse an solchen Maßnahmen hat. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Mitteilung über eine derartige Änderung vom Mietvertrag schriftlich zurückzutreten, wenn hierdurch seine Belange in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden.
§ 35 Wegweiser ist befugt, aus Platzmangel die Ausstelleranzahl insgesamt sowie die Ausstellungsgüter zu reduzieren, soweit dies für das Ausstellungsziel notwendig ist. Wenn die geänderte Leistung von der ursprünglichen angebotenen Leistung erheblich abweicht und sich dadurch der Wert des Ausstellungsstandes für den Auftraggeber mindert, findet eine Anpassung der Standmieten statt.
§ 36 Der Auftraggeber unterliegt während der Veranstaltung dem Hausrecht der Gesellschaft, bei der die Ausstellungsräume gemietet wurden. Standaufbau, Standgestaltung und Standsicherheit haben nach den allgemeinen Vorschriften von Wegweiser (siehe § 35) und gegebenenfalls den Technischen Richtlinien der Gesellschaft, bei der die Ausstellungsräume gemietet wurden, (siehe Hallenordnung) zu erfolgen. Für alle Schäden am Gebäude, an Räumen und Einrichtungen, die durch ihn oder seine Angestellten schuldhaft verursacht wurden, haftet der Auftraggeber. Für evtl. gemietete Gegenstände bei der Gesellschaft, bei der die Ausstellungsräume gemietet wurden, haftet für die Dauer der Nutzung der Mieter, auch wenn Beschädigungen und Verluste durch Dritte verursacht wurden.
§ 37 Standaufbau, Standausstattung und Standsicherheit obliegen dem Auftraggeber. Sonderkonstruktionen und anschlüsse sind von Wegweiser zu genehmigen. Präsentationen müssen so angeordnet sein, dass visuelle oder akustische Belästigungen und bauliche Beeinträchtigungen der benachbarten Stände und der Veranstaltung nicht entstehen. Bei Zuwiderhandlung ist Wegweiser nach eigenem Ermessen berechtigt, belästigende oder behindernde Präsentationen zu untersagen und bei erneuter Zuwiderhandlung den Ausstellungsvertrag fristlos zu kündigen. Wegweiser ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand zu entfernen, sofern diese gegen gute Sitten verstoßen. Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten. Die Stände müssen während der festgesetzten Öffnungszeiten personell besetzt sein und Ausstellungsgut enthalten. Der Zeitraum für den Aufbau und Abbau des Standes wird dem Auftraggeber durch Wegweiser mitgeteilt und ist einzuhalten. Wegweiser ist berechtigt, nach Ablauf der Abbaufrist eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung eventuell noch vorhandener Gegenstände zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist Wegweiser berechtigt, hinterlassene Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers zu beseitigen. Es bedarf keiner Einlagerung der Objekte, diese können entsorgt und die Entsorgung in Rechnung gestellt werden.
§ 38 Die Nutzung der Standfläche durch mehrere Unternehmen ist nur zulässig, wenn Wegweiser dieses ausdrücklich genehmigt hat und die Bestätigung darüber schriftlich vorliegt. Ein bevollmächtigter Ausstellungsvertreter ist zu benennen, der für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Vollmachtgeber haftet. Standaustausch und Standüberlassung an Dritte sind mit Wegweiser abzustimmen.
§ 39 Wegweiser ist berechtigt, soweit es wegen besonderer Umstände ein erhebliches Interesse an solchen Maßnahmen hat, die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen sowie die Veranstaltungsdauer und/oder die Öffnungszeiten zu ändern. Bei einer Verlegung der Veranstaltung oder einer Veränderung der Veranstaltungsdauer gilt der Vertrag als für den neuen Zeitraum und/oder Veranstaltungsort abgeschlossen; ein Rücktrittsrecht ergibt sich hieraus grundsätzlich nicht, ebenso nicht aus einer Änderung der Öffnungszeiten. Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden. Kann die Veranstaltung aus Gründen, die Wegweiser nicht zu vertreten hat, oder aufgrund höherer Gewalt, polizeilicher oder behördlicher Anweisungen nicht stattfinden, ist Wegweiser berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu einem neuen Termin durchzuführen. Wegweiser haftet nicht für Einschränkungen im Fall einer gänzlichen Absage, welche durch höhere Gewalt, polizeiliche oder behördliche Anweisungen entstehen. Eine Rückzahlung von Ausstellungs- und Sponsoringgebühren ist für diese Falle ausgeschlossen.
Sollte eine bereits eröffnete Veranstaltung infolge von Ereignissen, die außerhalb der Verfügungsmacht von Wegweiser liegen, abgebrochen werden, ist ein Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn Wegweiser infolge von höherer Gewalt oder aus einem sonstigen Umstand gezwungen ist, einen oder mehrere Veranstaltungsbereiche oder auch die gesamte Veranstaltungsfläche vorübergehend oder für längere Dauer zu schließen bzw. zu räumen. Darunter fallen auch Nutzungsbeschränkungen in dem vertraglich zugeordneten Standareal bzw. den Zugängen dorthin, die durch Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen oder durch behördliche Vorschriften und Auflagen entstehen; Wegweiser wird sich in diesen Fällen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jeweils um eine Ersatzlösung bemühen.
§ 40 Wegweiser übernimmt keine Obhutspflicht für das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung und schließt außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch für ihre Mitarbeiter jede Haftung für Schäden daran aus.
§ 41 Filmen, Fotografieren und Zeichnen der Ausstellung ist nur mit vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Weg-weiser gestattet. Wegweiser ist befugt, Aufnahmen für Pressepublikationen oder Werbung zu nutzen. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass Fotos/Filme gemacht werden und er auf diesen abgebildet wird und die Fotos/Filme in Online, Print und sonstigen Medien veröffentlicht werden.
§ 42 Eine ordentliche Kündigung von Ausstellung, Workshop und/oder Konferenzteilnahme ist ausgeschlossen, es sei denn, nach diesem Vertrag ist ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 43 Nimmt der Auftraggeber nicht an der Konferenz teil, ohne dass der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde, ist Wegweiser berechtigt, ohne weiteren Nachweis bis zu 90 % des Preises in Rechnung zu stellen, soweit die angebotenen Leistungen nicht kurzfristig an andere Interessenten vergeben werden konnten. Bei entsprechendem Nachweis kann Wegweiser eine höhere Vergütung berechnen. Es bleibt dem Auf-traggeber unbenommen, im Einzelfall den Nachweis zu führen, dass die nach den gesetzlichen Vorschriften zu zahlende Vergütung weniger be-trägt als die vorbezeichnete Pauschale. Der Auftraggeber kann zu jedem Zeitpunkt für die Teilnahme an der Konferenz einen Ersatzteilnehmer stellen. F. Elektronische Informations- und Kommunikationsplattformen
F. Online-Medien
§ 44 Dieser Teil der Bedingungen gilt für die Nutzung der Online- Präsenzen bzw. Online-Netzwerke von Wegweiser. Die Online- Präsenzen und Online-Netzwerke sind Informations- und Kommunikationsplattformen und bieten darüber hinaus kostenpflichtige Werbemöglichkeiten und Online-Präsentationsmöglichkeiten für Unternehmen an.
§ 45 Die Online-Netzwerke sind Plattformen, die natürlichen und juristischen Personen, die ein Nutzerkonto angemeldet haben (im Folgenden „Nutzer“), unterschiedliche Anwendungen zur kostenlosen oder kostenpflichtigen Nutzung zur Verfügung stellt. Im Einzelnen erstrecken sich diese auf:
- Die Bereitstellung von Unternehmens- und Nutzer-Profilen und ähnlichen Funktionen zur Erstellung und Verwaltung von textlichen und grafischen Inhalten, die für alle oder bestimmte Nutzergruppen der Netzwerke sichtbar sein können,
- die Bereitstellung von Funktionen zur Kommunikation mit anderen Nutzern,
- die Bereitstellung von Funktionen zur Gründung, Verwaltung und Nutzung von Gruppen innerhalb der Netzwerke
- die Bereitstellung von Informationen und Inhalten durch Wegweiser oder durch Dritte.
§ 46 Die Anmeldung als Nutzer in einem der Online-Netzwerke und die Nutzung der dort bereitgestellten Anwendungen ist für bestimmte Nutzergruppen, z. B. Mitarbeiter aus Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und der öffentlichen Verwaltung kostenlos. Für andere Nutzergruppen, z. B. Unternehmen, die Dienstleistungen und Produkte für den Gesundheitsmarkt oder den öffentlichen Sektor anbieten, sowie deren Mitarbeiter, ist die Nutzung der Online-Netzwerke kostenpflichtig. Letztgenannte können sich als Nutzer in einem der Online-Netzwerke nur anmelden, sofern ihr Unternehmen zuvor einen Vertrag zur Nutzung von kostenpflichtigen Dienstleistungen mit Wegweiser abgeschlossen hat.
§ 47 Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, kommt der Vertrag zur Nutzung von kostenpflichtigen Dienstleistungen auf einer der Online-Präsenzen oder in einem der Online-Netzwerke durch Annahme eines Angebots von Wegweiser durch den Kunden zustande. Wegweiser ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund ist insbesondere bei einem schwerwiegenden oder trotz Beanstandung durch Wegweiser fortgesetzten vertragswidrigen Verhalten oder bei fehlender Bonität des Kunden gegeben. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Vereinbarung für die kostenlose Nutzung von Dienstleistungen in einem der Online-Netzwerke kommt durch die Anmeldung des hierzu berechtigten Nutzers unter Zustimmung zu diesen AGB und Bestätigungs- E-Mail durch Wegweiser zustande. Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen. Die Verwendung von Pseudonymen oder Künstlernamen ist dem Nutzer untersagt. Es besteht kein Anspruch auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
§ 48 Die vertragliche Mindestlaufzeit für die Nutzung von kostenpflichtigen Dienstleistungen auf einer der Online-Präsenzen oder in einem der Online-Netzwerke (z. B. Einrichtung von Firmen und Nutzer-Profilen, Veröffentlichung von Inhalten wie Firmenporträts, Praxisberichten oder Produktpräsentationen) beträgt mindestens 12 Monate. Der Auftrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate. Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der qualifizierten elektronischen Form. Eine ordentliche Kündigung der Vereinbarung für die kostenlose Nutzung von Dienstleistungen in einem der Online-Netzwerke ist für beide Parteien jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Für die Kündigung genügt die Textform (E-Mail).
§ 49 Wegweiser ist dazu berechtigt, durch schriftliche oder elektronische (d. h. per E-Mail) Mitteilung an den Nutzer mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten eine Anpassung der Entgelte, Leistungsinhalte und Funktionalitäten der Online-Präsenzen und Online-Netzwerke vorzunehmen. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungsoder Entgeltänderung können technische, rechtliche oder wirtschaftliche Erfordernisse sein. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, dass ein möglichst ausgewogener Ausgleich der beiderseitigen Interessen erfolgt, sofern dieser den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt. Will der Nutzer den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der qualifizierten elektronischen Form. Im Übrigen sind Rechte des Nutzers hieraus ausgeschlossen.
§ 50 Der Nutzer ist selbst verantwortlich für die ihm zum Zwecke des Zugangs zu den Online-Präsenzen und Online-Netzwerken erforderliche Kennung (Username, Passwort sowie sonstige Zugangskennungen und/oder persönliche Kennworte), insbesondere für deren strengste Geheimhaltung. Er haftet für Schäden, die durch Missbrauch oder Verlust dieser Kennung entstehen. Der Nutzer hat Wegweiser unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangskennungen oder ein persönliches Kennwort bekannt sind. Wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass ein Dritter sein Passwort erfahren haben könnte, ist er sofort zur Änderung desselben verpflichtet. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren und nur ein Nutzerprofil anlegen. Wegweiser behält sich das Recht vor, im Fall mehrfacher Registrierungen eines, mehrere oder sämtliche Nutzerprofile zu löschen.
§ 51 Der Nutzer ist im Übrigen dazu verpflichtet, die Online-Präsenz nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist er zum Zwecke sachgerechter Nutzung dazu verpflichtet,
- keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen bzw. mittels dieses Mediums zu verbreiten, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, das Wettbewerbsrecht, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird,
- andere Nutzer nicht unzumutbar (insbesondere durch Spam) zu belästigen (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG)
- keine Inhalte der Online-Präsenzen oder Online-Netzwerke oder von an deren Nutzern zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben
- anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen (z. B. Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen),
- alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von Wegweiser ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzu weisen sowie
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Durchführung des Vertragsverhältnisses maßgeblich sein sollten. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtung ist der Nutzer zum Ersatz des Wegweiser aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens verpflichtet. Der Nutzer stellt Wegweiser auch von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Sonstige Ansprüche und Rechte, insbesondere zur Sperrung der Inhalte durch Wegweiser und/oder zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
§ 52 Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, die Rechte Dritter oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt, kann Wegweiser folgende Maßnahmen ergreifen:
- Löschen von bereitgestellten Informationen oder sonstigen Inhalten
- Be-/Einschränkung der Nutzung der Online-Dienstleitungen
- Vorläufige Sperrung von Firmen oder Nutzer-Profilen
- Endgültige Sperrung von Firmen oder Nutzer-Profilen
Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt Wegweiser die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.
§ 53 Wegweiser bietet den Nutzern der Online-Netzwerke die Möglichkeit, mit anderen Nutzern in Verbindung zu treten, und stellt hierfür nur solche technische Applikationen bereit, die eine generelle Kontaktaufnahme der Nutzer untereinander ermöglichen. Sofern die Nutzer über die Online-Netzwerke Verträge abschließen oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen abgeben, ist Wegweiser nicht daran beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Die Nutzer sind für die Abwicklung und die Erfüllung der untereinander geschlossenen Verträge selbst verantwortlich. Wegweiser haftet nicht, falls über die Online-Netzwerke im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag oder einer solchen rechtserheblichen Erklärung kein Kontakt zwischen den Nutzern zustandekommt. Wegweiser haftet ferner nicht für Pflichtverletzungen der Nutzer aus den zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen.
§ 54 Der Nutzer räumt Wegweiser mit dem Einstellen seines Beitrags in eine der Online-Präsenzen oder eines der Online-Netzwerke ein unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an dem jeweiligen Beitrag ein, welches Wegweiser zu jeglicher Art der Verwertung, insbesondere zur dauerhaften Vorhaltung des Beitrags in dem entsprechenden Forum sowohl innerhalb der Online-Präsenz oder des Online-Netzwerks als auch auf den Seiten von Kooperationspartnern sowie zur sonstigen Vermarktung des Forums, berechtigt. Wegweiser hat damit das Nutzungsrecht an allen Beiträgen zu den von Wegweiser betriebenen Diskussionsforen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Beiträge oder deren Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Wegweiser nicht gestattet. Das Kopieren, Herunterladen, Verbreiten und Vertreiben sowie das Speichern von Inhalten von Wegweiser oder Dritten ist, mit Ausnahme des Cachens im Rahmen des Besuchs der Forenseite, ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Wegweiser nicht gestattet.
§ 55 Sollte Wegweiser von einem Dritten wegen eines behaupteten Rechtsverstoßes der von dem Vertragspartner bzw. Nutzer zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen werden, so darf sich Wegweiser der Inanspruchnahme unterwerfen, wenn der Nutzer nicht binnen der von dem Dritten gesetzten Frist nachweist, dass der behauptete Rechtsverstoß nicht vorliegt oder erklärt, alle Kosten der Verteidigung und mögliche Schadensersatzansprüche des Dritten zu übernehmen. Wenn sich Wegweiser der Inanspruchnahme des Dritten berechtigt unterwirft, übernimmt der Nutzer alle sich daraus ergebenden Kosten und Schadensersatzansprüche.
§ 56 Wegweiser erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. Wegweiser ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet. Wegweiser gewährleistet die Erreichbarkeit ihrer Internet-Webserver, ohne hierdurch eine Garantie für permanente Verfügbarkeit abzugeben. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss oder Verantwortungsbereich von Wegweiser liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z. B. Wartung) im für den Nutzer zumutbaren Umfang aufgewendet werden muss.
§ 57 Störungen des Zugangs oder der technischen Einrichtungen wird Wegweiser im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Nutzer erkennbaren Zugangsstörungen ist dieser verpflichtet, Wegweiser unverzüglich schriftlich oder (soweit möglich) per E-Mail solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung). Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im Übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von Wegweiser liegen, muss der Nutzer dies bei Erkennbarkeit gegenüber Wegweiser unverzüglich in Textform rügen.
§ 58 Wegweiser gewährleistet eine Netzverfügbarkeit im Rahmen des eigenen Einflusses und Verantwortungsbereiches gemäß § 44 und § 45; eine Garantie für permanente Verfügbarkeit kann nicht abgegeben werden. Außerdem ist bekannt, dass Softwarefehler trotz größtmöglicher Sorgfalt unter Beachtung allgemein anerkannter Programmierregeln nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Soweit dem Nutzer Fehler erkennbar sind, sind diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, zu rügen. Hat der Nutzer Anspruch auf Gewährleistung, so kann er zunächst von Wegweiser nur Nachbesserung verlangen. Schlägt die erste Nachbesserung fehl, so ist Wegweiser zu weiteren Nachbesserungsversuchen berechtigt, soweit diese für den Nutzer nicht unzumutbar sind.
§ 59 Wegweiser kann für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets oder darüber übermittelte Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind), soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von Wegweiser liegen, keine Haftung übernehmen. Auch im Übrigen haftet Wegweiser nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches durch Dritte verschuldet wurden.
§ 60 Der Nutzer wird außerdem darauf hingewiesen, dass Wegweiser keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet sowie die darin angebotenen Inhalte bzw. Informationen hat und deshalb für diese auch keine Verantwortung tragen kann. Insbesondere ist Wegweiser nicht verpflichtet, die Internetpräsenz des Nutzers bzw. durch diesen vermittelte/übertragene Inhalte bzw. Informationen auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Wegweiser übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der in den Online-Präsenzen oder Online- Netzwerken veröffentlichten Inhalte, für deren Rechtmäßigkeit, deren Schicklichkeit oder für die Erfüllung von Urheberrechtsbestimmungen im Zusammenhang mit den auf der jeweiligen Internetseite veröffentlichten Inhalten. Auch Schadensersatzansprüche des Nutzers für redaktionelle, grammatikalische oder programmiertechnische Fehler sowie für unterlassene Eintragungen sind ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit gemäß § 4 bleibt unberührt.
§ 61 Jeglicher Missbrauch, ob wissentlich oder unwissentlich, aller Daten von Wegweiser ist strengstens untersagt. Als Fall des Missbrauchs gelten insbesondere Verstöße gegen die in § 51 genannten Verpflichtungen. Der Nutzer kann auch für Schäden haftbar gemacht werden, die Wegweiser durch die Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten entstehen. Der Nutzer stellt Wegweiser deshalb auch von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer solchen rechtswidrigen Handlung beruhen, frei. Sonstige Ansprüche, insbesondere zur Sperrung der Inhalte durch Wegweiser und/oder zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
§ 62 Im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtungen durch den Nutzer, insbesondere falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte aus dem Verantwortungsbereich des Nutzers vorliegt, ist Wegweiser berechtigt, die Anbindung zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung). Dies gilt insbesondere im Falle einer Abmahnung durch den vermeintlich Verletzten, sofern diese nicht offensichtlich unbegründet ist, oder im Falle von Ermittlungen staatlicher Behörden. Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Nutzer wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigt und aufgefordert, sofern er nicht die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegen und gegebenenfalls nachweisen kann, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen. Ansprüche des Nutzers gegen Wegweiser wegen solcher Sperrung bzw. Entfernung von Inhalten sind ausgeschlossen.
G Datenschutz
§ 63 Der Nutzer wird hiermit davon unterrichtet, dass Wegweiser seine vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und den Betrieb des Online- Systems notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergegeben. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten der Nutzer sind in den Wegweiser-Datenschutzbestimmungen dargelegt.