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Partner
Taylor Wessing Rechtsanwälte
Oliver Klöck berät im regulatorischen Gesundheitsrecht und zählt bedeutende Leistungserbringer sowie Investoren im Gesundheitswesen – Krankenhäuser, Betreiber von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Laborgesellschaften, Private-Equity-Häuser, Pflegeheimbetreiber – aber auch gesetzliche Krankenkassen zu seinen Mandanten. Seine Praxis umfasst vor allem die Zulassung und Finanzierung neuer Einrichtungen als auch großvolumige Transaktionen, Kooperationen, Outsourcing- und PPP-Projekte.
Er berät seine Mandanten insbesondere im Krankenhausrecht, Vertragsarztrecht, ärztlichen Berufsrecht und im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso betreut er Kooperationen und innovative Geschäftsmodelle aus den Bereichen E-Health und Telemedizin.
Oliver Klöck ist Mitglied in mehreren Gremien der Gesundheitswirtschaft, zum Beispiel der Fachbeiräte des Digital Lab des Hauptstadtkongresses, des Beschaffungskongresses der Krankenhäuser sowie der Integrata-Stiftung für humane Nutzung der Informationstechnologie. Außerdem hat er einen Lehrauftrag für Gesundheitsrecht an der Hochschule Aalen.
Er berät seine Mandanten insbesondere im Krankenhausrecht, Vertragsarztrecht, ärztlichen Berufsrecht und im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso betreut er Kooperationen und innovative Geschäftsmodelle aus den Bereichen E-Health und Telemedizin.
Oliver Klöck ist Mitglied in mehreren Gremien der Gesundheitswirtschaft, zum Beispiel der Fachbeiräte des Digital Lab des Hauptstadtkongresses, des Beschaffungskongresses der Krankenhäuser sowie der Integrata-Stiftung für humane Nutzung der Informationstechnologie. Außerdem hat er einen Lehrauftrag für Gesundheitsrecht an der Hochschule Aalen.