Dr. Oliver Klöck (Taylor Wessing)

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Partner

Taylor Wessing Rechtsanwälte

Oliver Klöck berät im regulatorischen Gesundheitsrecht und zählt bedeutende Leistungserbringer sowie Investoren im Gesundheitswesen – Krankenhäuser, Betreiber von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Laborgesellschaften, Private-Equity-Häuser, Pflegeheimbetreiber – aber auch gesetzliche Krankenkassen zu seinen Mandanten. Seine Praxis umfasst vor allem die Zulassung und Finanzierung neuer Einrichtungen als auch großvolumige Transaktionen, Kooperationen, Outsourcing- und PPP-Projekte. 
Er berät seine Mandanten insbesondere im Krankenhausrecht, Vertragsarztrecht, ärztlichen Berufsrecht und im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso betreut er Kooperationen und innovative Geschäftsmodelle aus den Bereichen E-Health und Telemedizin. 
Oliver Klöck ist Mitglied in mehreren Gremien der Gesundheitswirtschaft, zum Beispiel der Fachbeiräte des Digital Lab des Hauptstadtkongresses, des Beschaffungskongresses der Krankenhäuser sowie der Integrata-Stiftung für humane Nutzung der Informationstechnologie. Außerdem hat er einen Lehrauftrag für Gesundheitsrecht an der Hochschule Aalen.